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   BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05   

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BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05 (https://dejure.org/2006,5588)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05 (https://dejure.org/2006,5588)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 BvR 1465/05 (https://dejure.org/2006,5588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Kindeswohls und des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Kindes durch Unterlassen, einen Verfahrenspfleger im Kindesrückführungsverfahren zu bestellen

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur sofortigen Rückführung des Kindes nach Belgien; Vertretung des Kindes bei der Einlegung der Verfassungsbeschwerde durch ein Elternteil trotz gemeinsamer elterlicher Sorge; Wirkung der fehlenden Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind; Pflicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 408
  • FamRZ 2006, 1261
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    Hinsichtlich des Beginns des Laufes der Frist ist auf dessen Kenntnis von den angegriffenen Entscheidungen und nicht auf die des Beschwerdeführers abzustellen (vgl. BVerfGE 75, 201 [215]; - 99, 145 [156]).

    a) Der Grundrechtsschutz bestimmt auch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 [65]; - 55, 171 [182]; - 79, 51 [66]; - 99, 145 [162]).

    In einer solchen Situation keinen Pfleger zu bestellen, verletzt die Grundrechte des Kindes aus Art. 6 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 99, 145 [163]).

    Das Haager Kindesentführungsübereinkommen geht zwar typisierend und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 99, 145 [158 f.]) davon aus, dass der zurückgelassene Elternteil trotz seiner typischerweise hohen emotionalen Belastung regelmäßig mit seinem Rückführungsantrag das wohlverstandene Kindesinteresse wahrnimmt.

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    a) Der Beschwerdeführer war trotz der bestehenden gemeinsamen elterlichen Sorge für das Kind befugt, dieses bei der Einlegung der Verfassungsbeschwerde bis zur Bestellung des - aufgrund des zwischen den Kindeseltern bestehenden Interessenkonflikts erforderlichen (vgl. BVerfGE 72, 122 [133 ff.]) - Ergänzungspflegers zu vertreten.

    Dieser drohte, da das Kind die Rückführungsentscheidung, die sich auf seinen tatsächlichen Aufenthalt auswirkt und damit einen wichtigen Teilbereich des für es bestehenden Sorgerechtsverhältnisses berührt und daher sein Persönlichkeitsrecht verletzen könnte, wegen seiner Minderjährigkeit nicht selbst angreifen konnte (vgl. BVerfGE 72, 122 [136]; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 1994 - 1 BvR 1799/94 -, NJW 1995, S. 2023).

  • OLG Koblenz, 04.01.2005 - 13 UF 962/04
    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn P ..., handelnd im Namen und im Interesse seines minderjährigen Kindes N ..., - Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Berger, Böhmerstraße 16, 54290 Trier, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Rixe, Hauptstraße 60, 33647 Bielefeld - gegen 1. den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2005 - 20 F 414/04 -, 2. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Juni 2005 - 13 WF 501/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 20. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 3. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Mai 2005 - 13 WF 455/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 4. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 4. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. April 2005 - 13 WF 368/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 24. März 2005 - 20 F 414/04 -, 5. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. März 2005 - 13 WF 216/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 11. Februar 2005 - 20 F 414/04 -, 6. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2005 - 13 UF 962/04 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 1. Dezember 2004 - 20 F 414/04 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richter in Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 18. Juli 2006 einstimmig beschlossen:.

    Die Beschlüsse des Amtsgerichts Koblenz vom 1. Dezember 2004 - 20 F 414/04 - und des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2005 - 13 UF 962/04 - verletzen das betroffene Kind in seinen Grundrechten aus Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    a) Der Grundrechtsschutz bestimmt auch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 [65]; - 55, 171 [182]; - 79, 51 [66]; - 99, 145 [162]).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    a) Der Grundrechtsschutz bestimmt auch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 [65]; - 55, 171 [182]; - 79, 51 [66]; - 99, 145 [162]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    a) Der Grundrechtsschutz bestimmt auch die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 [65]; - 55, 171 [182]; - 79, 51 [66]; - 99, 145 [162]).
  • BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer Rückführung von

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    Dies bedarf weiterer tatrichterlicher Aufklärung, weil dafür die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind und die Abwägung nicht an starren Altersgrenzen ausgerichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 6/99 -, NJW 1999, S. 3622 [3623]).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    Hinsichtlich des Beginns des Laufes der Frist ist auf dessen Kenntnis von den angegriffenen Entscheidungen und nicht auf die des Beschwerdeführers abzustellen (vgl. BVerfGE 75, 201 [215]; - 99, 145 [156]).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 1 BvR 1799/94

    Einstweilige Anordnung gegen die Rückführung von Kindern nach Afghanistan

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    Dieser drohte, da das Kind die Rückführungsentscheidung, die sich auf seinen tatsächlichen Aufenthalt auswirkt und damit einen wichtigen Teilbereich des für es bestehenden Sorgerechtsverhältnisses berührt und daher sein Persönlichkeitsrecht verletzen könnte, wegen seiner Minderjährigkeit nicht selbst angreifen konnte (vgl. BVerfGE 72, 122 [136]; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 1994 - 1 BvR 1799/94 -, NJW 1995, S. 2023).
  • OLG Koblenz, 28.04.2005 - 13 WF 368/05
    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn P ..., handelnd im Namen und im Interesse seines minderjährigen Kindes N ..., - Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Berger, Böhmerstraße 16, 54290 Trier, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Rixe, Hauptstraße 60, 33647 Bielefeld - gegen 1. den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2005 - 20 F 414/04 -, 2. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 8. Juni 2005 - 13 WF 501/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 20. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 3. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Mai 2005 - 13 WF 455/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 4. Mai 2005 - 20 F 414/04 -, 4. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 28. April 2005 - 13 WF 368/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 24. März 2005 - 20 F 414/04 -, 5. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. März 2005 - 13 WF 216/05 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 11. Februar 2005 - 20 F 414/04 -, 6. a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 4. Januar 2005 - 13 UF 962/04 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 1. Dezember 2004 - 20 F 414/04 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richter in Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 18. Juli 2006 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Koblenz, 30.05.2005 - 13 WF 455/05
  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 13 WF 501/05
  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Hinsichtlich des Beginns des Laufes der Frist ist auf die Kenntnis des Ergänzungspflegers von der angegriffenen Entscheidung und nicht auf die des Beschwerdeführers abzustellen (vgl. BVerfGE 75, 201 ; 99, 145 ; BVerfGK 8, 408 ).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.2024 - 18 WF 44/24

    Zurückverweisung eines Verfahrens wegen Auswahl des Vormunds aufgrund von

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich aus der verfassungsrechtlichen Verankerung des Kindeswohls in Art. 6 Abs. 2 GG und Abs. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) die Pflicht ergeben kann, das Kindeswohl verfahrensrechtlich durch die Bestellung eines Verfahrensbeistands abzusichern, insbesondere wenn die zu treffende Entscheidung für das Wohl des Kindes von erheblicher Bedeutung ist, weil sie sein soziales Umfeld bestimmt (BVerfG vom 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05, juris Rn. 29).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung des Kindeswillens aus

    Auch ein Höchstalter, ab dem der Kindeswille stets zu berücksichtigen wäre, existiert nicht (So inzident BVerfG, FamRZ 2006, 1261, 1263 zu einem im Entscheidungszeitpunkt 12-jährigen Kind, Anm. Menne, ZKJ 2007, 111; Anm. Schulz, FamRBint 2007, 10; Anm. Völker, jurisPR-FamR 12/2007, Anm. 3).
  • BVerfG, 10.08.2022 - 1 BvQ 50/22

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung im Fall der Bestellung eines

    Wie bei der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde im fremden Namen durch einen Ergänzungspfleger kommt es auch bei Verfahrensbeistandschaft für den Beginn des Fristlaufs grundsätzlich auf deren Kenntnis von den anzugreifenden fachgerichtlichen Entscheidungen an (vgl. jeweils zur Ergänzungspflegschaft BVerfGE 75, 201 ; 99, 145 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juli 2006 - 1 BvR 1465/05 -, Rn. 27).
  • OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 149/09

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Beteiligung der Eltern an einem die

    Schael FamRZ 2009, 265, 269. vgl. auch BVerfG FamRZ 2006, 1261, 1262.
  • BVerfG, 01.09.2022 - 1 BvR 1691/22

    Erfolgreicher Eilantrag aus den Gründen der fortgeltenden Erwägungen in

    Denn wie bei der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde im fremden Namen durch einen Ergänzungspfleger kommt es auch bei Verfahrensbeistandschaft für den Beginn des Fristlaufs grundsätzlich auf deren Kenntnis von den anzugreifenden fachgerichtlichen Entscheidungen an (vgl. jeweils zur Ergänzungspflegschaft BVerfGE 75, 201 ; 99, 145 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juli 2006 - 1 BvR 1465/05 -, Rn. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 23.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

    Nach der deshalb insbesondere zu berücksichtigenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2007 - 1 BvR 156/07 -,zit. nach juris Rn 10 ff.; Beschl. v. 18. Juli 2006 - 1 BvR 1465/05 -, zit. nach juris Rn 29 f., Beschluss v. 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 -, BVerfGE 99, 145 ff., zit. nach juris Rn 57 ff., 76 ff.; Beschluss v. 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, zit. nach juris Rn 11 f.; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 1968 - 1 BvL 20/63, 1 BvL 31/66-, BVerfGE 24, 119, 144, zit. nach juris Rn 57 ff.) verlangen der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz der Kinder und ihr Anspruch auf rechtliches Gehör eine Verfahrensgestaltung, die eine eigenständige Wahrnehmung der Kindesbelange sicherstellt und es den Gerichten ermöglicht, die Grundlagen einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung möglichst zuverlässig zu erkennen.

    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist zum Schutz der Rechte des Kindes (nur) geboten, wenn im Einzelfall konkrete Umstände die Annahme begründen, dass der für das Kind auftretende Elternteil die Interessen des Kindes aus dem Blick verlieren und vorrangig eigene Interessen vertreten könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2006 - 1 BvR 1465/05 -, zit. nach juris Rn 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 3.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

    Nach der deshalb insbesondere zu berücksichtigenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 18. Juli 2006 - 1 BvR 1465/05 -, zit. nach juris Rn 29 f., Beschluss v. 29. Oktober 1998 - 2 BvR 1206/98 -, zit. nach juris Rn 57 ff., 76 ff.; Beschluss v. 18. Februar 1993 - 1 BvR 692/92 -, zit. nach juris Rn 11 f.) verlangen der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz der Kinder und ihr Anspruch auf rechtliches Gehör zwar eine Verfahrensgestaltung, die eine eigenständige Wahrnehmung der Kindesbelange sicherstellt und es den Gerichten ermöglicht, die Grundlagen einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung möglichst zuverlässig zu erkennen.
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland

    Umstände für die Annahme, dass der zurückgelassene Elternteil die Interessen seines Kindes aus dem Blick verlieren könnte (vgl. BVerfGE 99, 145 = FamRZ 1999, 85; BVerfG, FamRZ 2006, 1261), sind nicht gegeben.
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10

    Rückführung eines entführten Kindes: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Eine Versagung nach Art. 13 Abs. 2 HKÜ (dazu BVerfG, FamRZ 2006, 1261) kommt unter den gegebenen Umständen nicht in Betracht.
  • OLG Saarbrücken, 26.08.2009 - 6 UF 68/09

    Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei versuchtem Tötungsdelikt

  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 11 UF 117/12

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts i.S. von Art. 4 S. 1 HKÜ

  • OLG Nürnberg, 26.02.2010 - 7 UF 20/10

    Internationale Kindesentführung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde;

  • OLG Hamm, 27.11.2012 - 11 UF 250/12

    Zwei widerrechtlich nach Deutschland verbrachte Kinder müssen in die Slowakei

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 2.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

  • OLG Stuttgart, 31.10.2008 - 17 UF 234/08

    Internationale Kindesentführung: Ablehnung der Rückgabe bei Einwand des nicht

  • OLG Frankfurt, 07.02.2018 - 1 UF 266/17

    Rückführung eines Kindes nach Polen nach HKÜ

  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 11 UF 17/12

    Kinder müssen nicht nach Kanada zurück

  • OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 1 UF 296/16

    Keine Rückführung eines 12,5 Jahr alten Kindes bei entgegenstehender

  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 UF 345/15

    Berücksichtigung der Willensäußerung des Kindes im Rahmen einer Rückführung nach

  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 UF 345/16

    Berücksichtigung der Willensäußerung des Kindes im Rahmen einer Rückführung nach

  • OLG Stuttgart, 25.11.2015 - 17 UF 221/15

    Internationale Kindesentführung: Beachtlichkeit des strikten Widersetzens des

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